Das Hotelzimmer ist gebucht, die Sonne scheint. Doch dann der Schock am Flughafen. Die Einreise wird verwehrt. In den USA erging es einem Paar so. Denn der italienischen Frau fehlte ein Visum. Das Gericht urteilte, dass das nicht der Fehler der Frau wäre.
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Reiseveranstalter einen ausländischen Reisenden ausführlich über Einreiseformalitäten informieren müsse.
Der Fall:
Der Kläger und seine italienische Ehefrau buchten eine Reise nach New York. Zur Abwicklung der Formalitäten schickten sie auch Kopien der Pässe. Das Ehepaar wurde jedoch nicht über Pass- und Visaerfordernisse für italienische Staatsangehörige bei der Einreise in die USA informiert. Der Frau wurde die Beförderung beim Boarding verweigert mit der Begründung, dass ihr ein gültiges Visum und ein Stempel im Reisepass fehle. Das Ehepaar konnte daraufhin die Reise nicht antreten und forderte vom Reisebüro den Reisepreis und eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Das Landgericht gab dem Paar Recht. Denn der Veranstalter habe seine Informationenpflicht verletzt.
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