Nicht nur 18 Punkte in Flensburg oder Alkohol und Drogen können den Führerschein kosten, auch zu langsames Fahren kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller erläutert.
So wies nun das Verwaltungsgericht Köln eine Klage eines 88-jährigen Mannes ab, welchem die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzog, nachdem dieser auf der Autobahn mit 30 km/h von der Polizei angehalten wurde.
Nach einer hausärztlichen und augenärztlichen Stellungnahme erlaubte sich der Rentner in einer 45-minütigen Testfahrt mehrere schwere Patzer, so dass die Prüfer feststellen mussten, dass er eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.
Wer sein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr ausreichend beherrscht, dem wird die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller, hiervor schützen auch 50 Unfallfreie Jahre nicht.
Anders als der hochbetagte Fahrer meinte, ist es auch keine Menschenrechtsverletzung den Führerschein entzogen zu bekommen, vielmehr geht es hierbei um den Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer. 
Aber auch der Entzug der Fahrerlaubnis in einem solchen Fall ist genauso wie der Entzug nach dem übermäßigen Genuss von Alkohol oder Drogen nicht für alle Ewigkeit. 
Jeder hat die Chance, erläutert der Experte Cäsar-Preller, seinen Führerschein erneut zu machen. Hierfür bedarf es nur, dass erneute Bestehen der Fahrprüfung. 
DieWiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät und vertritt bundesweit Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Belangen.