Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern genauso Steuerhinterziehung wie ein Konto in der Schweiz.
Um die Schwarzarbeit weiter zu bekämpfen, hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass der Schwarzarbeiter weder einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Lohnes hat, noch einen Anspruch auf Wertersatz für seine erbrachten Leistungen.
In dem konkreten Fall sollten Elektroinstallationsarbeiten im Wert von etwa 5.000 € ohne Rechnung geleistet werden. Trotz der geleisteten Arbeiten zahlte der Auftraggeber nicht. Daraufhin verklagte ihn der Handwerker und unterlag schlussendlich vor dem BGH. 
Laut dem Wiesbadener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Joachim Cäsar-Preller bedeutet das Urteil nunmehr, dass sich der Schwarzarbeiter nicht mehr sicher sein kann ob sein Vertragspartner ihm den vereinbarten Lohn auch zahlt. Dieser sei ja schließlich nicht dazu verpflichtet.
Der Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht daher davon aus, dass sich nunmehr die Handwerker sehr genau überlegen bei wem sie ohne Rechnung arbeiten oder ob sie Vorkasse nehmen, schließlich besteht für sie das Risiko Leistung ohne Gegenleistung zu erbringen.
Jedoch warnt Cäsar-Preller, dass nunmehr die Auftraggeber Vorkasse leisten. Insoweit ist nach der jetzigen BGH-Rechtsprechung zu erwarten, dass der Handwerker vorgeleistete Lohnzahlungen, auch bei nicht erbrachter Werkleistung, behalten darf.
Dieses nun generell bestehende Risiko des Vorleistenden, schürt, laut dem Experten Cäsar-Preller, eine generelle Unsicherheit in der Schattenwirtschaft und könnte so helfen sie zu bekämpfen.
Insoweit weist Cäsar-Preller auf die generelle Linie des BGH hin, welcher sich gegenwärtig dem Kampf gegen Schwarzarbeit verschrieben hat. So entschied der BGH kürzlich, dass dem Auftraggeber der Schwarzarbeit keinerlei Mängelrechte zustehen.
Zusammenfassend empfiehlt der Bauexperte, alles nur mit Rechnung machen zu lassen. Alles andere birgt das Risiko einen Schaden zu erleiden, welcher nicht geltend gemacht werden kann.
Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Cäsar-Preller berät und vertritt Mandanten bundesweit in ihren baurechtlichen Angelegenheiten.