Das vom OLG Frankfurt gesprochene Urteil (Az.: 23 U 50/12), nachdem einige pauschal verlangte Gebühren der Commerzbank rechtswidrig sind ist Rechtskräftig geworden.
Das Frankfurter Bankhaus nahm die dagegen eingelegte Revision zum Bundesgerichtshof zurück.
Damit akzeptiert die zweitgrößte Bank Deutschlands die Kritik der Frankfurter Richter, wie der Fachanwalt für Bankrecht Cäsar-Preller erklärt.
Nunmehr können sich die Kunden gegen Gebühren wie das Berechnungsentgelt bei einer Vorfälligkeitsentschädigung, überhöhten Gebühren bei Postübersendung der Kontoauszüge oder überhöhten Entgelt für das Nachgehen einer reklamierten Überweisung wehren.
Dies ist ein gutes Zeichen für die Verbraucher, meint der Wiesbadener Fachanwalt Cäsar-Preller. Diese können nun zu viel bezahlte Gebühren zurückverlangen und müssen diese in Zukunft nicht mehr zahlen.
Zwar gilt die Entscheidung formal nur gegen die Commerzbank, jedoch haben die meisten anderen Banken ähnliche Regelungen in ihren AGB, sodass die Entscheidung bundesweit Geltung beanspruchen wird, macht der Finanzrechtsexperte Cäsar-Preller anderen Bankkunden Mut und erklärt weiter, Banken können nur Ersatz für zusätzlichen Aufwand verlangen, diesen müssten sie jedoch auch nachweisen. Gegen Pauschal überhöhte Gebühren, sollten sich die Bankkunden nunmehr wehren.
Der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht und vertritt bundesweit Mandanten gegen unberechtigte Bankforderungen.
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