Als Mieter kommen immer mehr Kosten auf einen zu als man im ersten Augenblick denkt. Manche Sachen muss der Vermieter selbst bezahlen und manche der Mieter. Doch welche Kosten muss man als Mieter eigentlich selber tragen? Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller klärt auf, was Sie in jedem Fall selbst bezahlen müssen.
1. Sperrmüll:
Manchmal entsorgen Passanten oder ein paar Mieter im Haus einfach ihren Sperrmüll im Innenhof. Die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls kann der Vermieter dann auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Ärgerlich für manche Mieter, aber rechtsgültig.
2. Strom für die Allgemeinheit:
 Das Licht im Treppenhaus, Flur oder auf dem Dachboden muss von den Mietern bezahlt werden. Das gilt für alle Räume, die gemeinsam von den Mietern genutzt werden.
3. Reparaturen:
In vielen Mietverträgen befindet sich die sogenannte „Kleinreparaturklausel“. Diese beinhaltet, dass der Mieter kleine Reparaturen selbst bezahlen muss. Dazu zählt ein Duschkopf oder zum Beispiel ein defekter Lichtschalter. Allerdings gibt es die Begrenzung, dass die einzelne Reparaturmaßnahme nur 100 Euro betragen darf.
4. Fahrstuhlkosten:
Auch Mieter die den Fahrstuhl nicht nutzen, wie zum Beispiel diejenigen, die im Erdgeschoss wohnen, müssen anteilige Kosten bezahlen. Die Fahrstuhlkosten sind in den Betriebskosten meistens enthalten. Jedoch muss man nicht zahlen, wenn sich der Fahrstuhl in einem anderen Gebäude befindet.
5. Grundsteuer:
Der Vermieter darf die jährliche Grundsteuer von den Mietern verlangen. Die Grundsteuer wird dann über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
6. Spielplatz:
Ob man nun Kinder hat oder nicht. Wird der Spielplatz in der Wohnanlage modernisiert, müssen alle Mieter dafür zahlen. Das gilt auch, wenn zum Beispiel neuer Rasen im Hinterhof angelegt wird.
7. Einbauten beim Auszug entfernen:
Der Vermieter kann verlangen, dass der ehemalige Mieter Einbauten entfernt, wenn er auszieht. Dazu zählen zum Beispiel Teppichböden, Laminat oder Einbauküchen. In der Regel ist das jedoch nicht der Fall.
8. Versicherungen:
Die meisten Versicherungen muss der Vermieter selber bezahlen. Jedoch kann er die Versicherung für Feuer-, Wasser-, Sturm-, und Elementarschäden auf den Mieter umlegen. Hinzu kommen noch eine Glasversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Die restlichen Versicherungen muss der Vermieter allerdings selbst bezahlen.
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