Verletzt sich ein Landwirt bei seiner Arbeit in einem Lager, bezahlt die Versicherung dafür. Jedoch gibt es keine Hilfe für den Bauernhof. Denn das ist nur sein Nebenjob, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Im Hauptjob einen Arbeitsunfall zu haben rechtfertigt keine Hilfe für eine Nebentätigkeit. Zwar sind die nebenberuflichen Landwirte, die wegen eines Arbeitsunfalls in einem anderen Job ihren Hof nicht mehr versorgen können auf eine Betriebshilfe angewiesen. Jedoch müssen sie die Kosten hierfür selbst übernehmen. Dies entschied das Landessozialgericht Bayern.
Der Fall:
Ein Landwirt im Nebenerwerb hatte in seiner gewerblichen Tätigkeit als Lagerarbeiter einen Arbeitsunfall erlitten. Deshalb konnte er seinen Hof nicht mehr versorgen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Übernahme der Kosten für den erforderlichen Betriebshelfer ab. Die landwirtschaftliche Krankenkasse wollte ebenfalls nicht zahlen.
Das Gericht entschied, dass die Berufsgenossenschaft für den Arbeitsunfall als Lagerarbeiter lediglich Verletztengeld zahlen muss.
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