Es gibt eine Entschädigung, wenn die Airline eine Verspätung zu verantworten hat. Dies gilt auch, wenn die Toilette verstopft ist und es dadurch zur Verspätung kommt – egal, wer die Verstopfung verursacht hat.
Das Amtsgericht Rüsselsheim entschied, dass Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn sich der Flug wegen einer verstopften Toilette verspätet.
Der Fall:
Ein Flug startete von Teneriffa Richtung Stuttgart erst um 10.45 Uhr statt wie geplant einen Tag vorher um 17.40 Uhr. Der Grund dafür waren drei verstopfte Toiletten auf dem vorherigen Flug. Laut Gericht sind solche technischen Defekte aber keine außergewöhnlichen Umstände. Dies gelte auch dann, wenn die Airline alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten erledigt hat. Zwar seien die verstopften Toiletten auf unsachgemäßen Gebrauch durch Passagiere zurückzuführen. Jedoch muss die Airline an den Zielorten die notwendigen Geräte bereithalten, um die Toiletten absaugen zu können.
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