In Miethäusern taucht immer wieder die Frage auf: Darf musiziert werden? Wenn ja, wann und wie lange? Der Deutsche Mieterbund meint dazu, dass grundsätzlich gilt: Hausmusik ist erlaubt!
So wie Radio, Fernseher oder CD-Player genutzt werden können, dürfen von musikalischen Mietern z.B. auch Blockflöte, Klavier oder Posaune in der Mietwohnung gespielt werden. Jedoch kann das Recht auf musizieren eingeschränkt werden. Ein Mieter darf nach Ansicht des Gerichts zwei bis drei Stunden pro Tag außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten spielen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mietvertrag hierzu keine konkrete Regelung enthält, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Diese Zeitvorgabe ist letztlich ein Kompromiss.
Laut Landgericht Düsseldorf spielt es auch keine Rolle, ob Dilettanten oder Künstler am Werk sind, denn auch hochwertige Musik kann als störend empfunden werden.
Die Länge der Spieldauer hängt davon ab, welches Musikinstrument gespielt wird. Hier einige Beispiele:
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kleve darf ein Akkordeon 1 ½ Stunden pro Tag zwischen 09:00 Uhr und 13.00 Uhr, sowie von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr bespielt werden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe befand, dass eine Klarinette und ein Saxophon täglich 2 Stunden bespielt werden dürfen. Sonntags jedoch nur 1 Stunde.
Das Landgericht Nürnberg entschied, dass beim Schlagzeug 45 bis 90 Minuten angemessen sind.
Klavier darf täglich maximal 3 Stunden gespielt werden, so das Bayrische Oberlandesgericht.
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