In diesem Jahr gilt bei den Steuern ein höherer Grundfreibetrag. Zudem lassen sich Beiträge für die Altersvorsorge besser absetzen als im vergangenen Jahr und bei Dienstreisen gibt es höhere Verpflegungspauschalen.
Laut dem deutschen Gesetz müssen die Kosten für den alltäglichen Mindestbedarf steuerfrei sein. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag wird das abgesichert. Dieser hat sich nun seit dem 1. Januar 2014 erhöht. Insgesamt kann man nun 8354 Euro verdienen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Falls jemand verheiratet oder verpartnert ist, steht ihm sogar der doppelte Betrag zu.
Auch bei der gesetzlichen Altersvorsorge hat sich einiges getan. Seit diesem Jahr kann man 78 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr absetzen. Ist man verheiratet, kann man sogar 40.000 Euro absetzen. Vorher waren es nur 76 Prozent, die man absetzen konnte.
Derjenige, der zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann ab 2014 die kompletten Beiträge absetzen. Zuvor konnte man das Ganze nur absetzen, wenn man nicht mehr als 1900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherungen ausgegeben hat. Das hat sich nun jedoch geändert. Der Zusammenhang ist hier nicht mehr vorhanden.
Für eine Dienstreise, die länger als 8 Stunden ist, können nun 12 Euro pauschal von der Steuer abgesetzt werden. Das ist sogar doppelt so viel wie vorher, wo der Satz bei nur 6 Euro lag. Außerdem werden pro An- und Abreisetag immer zwölf Euro gewährt, die man absetzen kann. Egal wie lange man an diesem Tag gereist ist.
Zudem gibt es 2014 ein kleines bisschen mehr Zeit für die Steuererklärung. Sie kann am 2. Juni abgeben werden, da der übliche 31. Mai ein Samstag ist. Privatpersonen haben also noch zwei Tage mehr Zeit. Als Steuerberater bleibt die Regelung, dass man bis zum 31. Dezember die Frist verlängern kann.