Oft machen Kinder Lärm beim Spielen. Aber weder die Mieter darf deshalb gemindert werden, noch darf fristlos gekündigt werden, wenn sich Nachbarn dadurch gestört fühlen.
Nach Ansicht vieler Gerichte müssen Nachbarn den Geräuschpegel vom Spielplatz hinnehmen. Das Landgericht Heidelberg entschied, dass die Lärmbelästigung durch Kinder betroffene Mieter nicht zu einer Mietminderung berechtigt. Zudem ist auch das Spielen auf gemeinschaftlichen Grünflächen erlaubt. 
Das Landgericht Wuppertal entschied, dass das Gleiche auch fürs Spielen auf dem Garagenhof gilt und dies kein Grund für eine fristlose Kündigung sei. Gerade ein Garagenhof fordere die Kinder gerade heraus, dort zu spielen. 
Hausordnungen besagen meist, dass Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr einzuhalten sind.
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