In der warmen Jahreszeit kann eine Fassadenbegrünung die Wohnung vor der Überhitzung schützen. Jedoch darf nur der Vermieter eine solche Begrünung anbringen und entfernen. 
Der Vermieter sollte zunächst benachrichtigt werden, wenn Pflanzen, wie Efeu oder Wein, an der Fassade die Wohnung verdunkeln oder die Nutzung des Balkons beschränken. Denn in der Regel liegt dieser Aufgabenbereich beim Vermieter, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Mieter hingegen wird jedoch, über die Betriebskosten, die Kosten hierfür tragen müssen. 
Der Mieter muss dafür sorgen, dass das Laub auf dem Balkon beseitigt wird. Beseitigt der Mieter einen vorhanden Pflanzenbewuchs, muss er unter Umständen Schadensersatz zahlen. 
Der Mieter sollte nie eine Bepflanzung an der Fassade eigenmächtig vornehmen. Denn die rankenden Pflanzen können die Fassade angreifen und beschädigen. Zudem kann der Mieter dadurch in Haftung genommen werden, wenn dadurch Schäden entstehen. 
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