Falls ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, wird ihm ein Teil des Geldes ersetzt, welches er durch den Verdienstausfall verloren hat. Damit die Krankenkasse auch zahlt, muss man als Versicherter jedoch ein paar Details beachten.
Immer wieder müssen sich Arbeitnehmer wegen Rückenproblemen, Depressionen oder anderen Krankheiten lange krankmelden. Sechs Wochen werden vom Arbeitgeber bezahlt, danach jedoch nicht mehr. Ist dies der Fall, kann der Arbeitnehmer seine Krankenkasse bitten, zu zahlen. Allerdings zahlt die Krankenkasse nur 70 Prozent des Bruttogehalts an den Erkrankten.
Wie hoch das Krankengeld ist, hängt vom Einkommen ab, welches der Arbeitnehmer vor der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in der Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Für die Selbstständigen, die sich freiwillig versichert haben, gibt es in der Regel auch Krankengeld. Wie viel das ist, kann der Versicherte beim Abschluss der Versicherung wählen.
Diejenigen, die privat versichert sind, erhalten Krankentagegeld. Das kann sogar bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzen. Dabei wird von der zuständigen Versicherung ein Durchschnittsverdienst des letzten Jahres berücksichtigt. Die Zahlung muss auch nicht nach 78 Wochen enden, sondern kann im Einzelfall sogar bis zum Ende der Krankheit ausgezahlt werden.
Um das Krankengeld übergangslos zu bekommen, muss auf Kleinigkeiten geachtet werden. „Die Krankschreibung sollte immer lückenlos sein. Dabei zählt auch das Wochenende, das wissen viele nicht.“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Man sollte sich also nicht von Montag bis Freitag krankschreiben lassen und dann erst Montag wieder zum Arzt.
Wer Saisonarbeiter ist oder erst seit wenigen Wochen oder Monaten in einem Unternehmen arbeitet, hat jedoch keinen Anspruch auf das Krankengeld. Gegen einen Aufpreis kann man die Möglichkeit auf Krankengeld zwar mitversichern, in der Praxis ist das jedoch eher selten der Fall.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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