Auch wenn aus der Wohnung alle Möbel herausgeschafft wurden, ist bei einem Auszug noch lange nicht alles geschafft. Denn vor der Übergabe kommt noch das Großreinemachen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass die Wohnung beim Auszug „besenrein“ übergeben wird. Von der Ausführung der Schönheitsreparaturen wird hiervon abgesehen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass kurzes durchfegen ausreicht.
Zu einer besenreinen Übergabe gehört, dass der Boden gefegt bzw. der Teppichboden gesaugt ist und grobe Verschmutzungen an Böden und Wänden entfernt wurden. Zudem sollten auch Türen und Fenster sowie Heizkörper gewischt werden. Kommt der Mieter dem allen nicht nach, kann der Vermieter eine Nachbesserung verlangen.
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