Mieter sind berechtigt ihre Miete zu mindern, wenn die Stromversorgung in der Wohnung über einen längeren Zeitraum ausfällt. Jedoch muss der Vermieter Bescheid wissen und der Mieter darf an dem Stromausfall nicht schuld sein. 
Der Mieter muss dem Vermieter den Stromausfall anzeigen, damit dieser den Fehler beheben kann. Hat der Mieter die Stromversorgung selber unterbrochen, indem er z. B. versehentlich ein Kabel durchgetrennt hat, kann er die Miete nicht mindern. 
Ebenfalls wird eine Mietminderung ausgeschlossen, wenn der Stromversorger die Lieferung eingestellt hat, weil der Mieter die Rechnungen nicht beglichen hat, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.