Der Bundestag hat einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut für Autofahrer festgelegt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Diese Regelung kommt nach der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen seit April 2024. Bisher galten strenge Konsequenzen bereits bei geringen THC-Mengen. Die Kanzlei Cäsar-Preller berichtet.
Das neue Gesetz, beschlossen von der Ampel-Koalition, sieht bei Verstößen Bußgelder von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot vor. Zusätzlich wird ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol mit höheren Bußgeldern von 1000 Euro geahndet. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige bleibt Cannabis weiterhin komplett verboten, verbunden mit einem Bußgeld von 250 Euro bei Verstößen.
Ausnahmen gelten für medizinisch verschriebenes THC. Bei Verkehrskontrollen sollen empfindliche Speicheltests eingesetzt werden, und bei Verdacht auf Fahruntüchtigkeit kann auch eine Blutprobe angeordnet werden.
Der Gesetzgeber berücksichtigt die unterschiedlichen Wirkungsweisen von Cannabis und Alkohol und sieht Sicherheitsrisiken insbesondere kurz nach dem Konsum. Kritik kommt von der CDU, die die Regelung als Gefahr für die Verkehrssicherheit ansieht, während die Grünen die fairere Behandlung von Cannabis-Konsumenten begrüßen.
Zusätzlich werden Regeln für Anbauvereinigungen verschärft, um große Plantagen zu verhindern und den organisatorischen Aufwand für Cannabisclubs zu reduzieren. Bei Fragen rund um dieses Thema steht Ihnen die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür auch unser kostenloses 15-minütiges Ersteinschätzungsgespräch.
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