Eine Polizeianwärterin (mittlerweile Beamtin auf Probe) könnte ihren Job verlieren, sofern das Urteil gegen sie wegen Beleidigung und Volksverhetzung rechtskräftig werden sollte. Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berichtet.
Zwischen der Polizeianwärterin und einem dunkelhäutigen Mitanwärter ist es zu einem langwierigen Streit gekommen, welcher zu drei strafrechtlich relevanten Handlungen seitens der Polizeianwärterin geführt hat.
Infolge von Provokationen durch den Mitanwärter fühlte sich die Polizeianwärterin dazu gezwungen, gewisse Gestiken und Aussagen in Richtung des dunkelhäutigen Mitanwärters zu tätigen.
Dabei soll die Polizeianwärterin zu ihm „Mach Sitz“ gesagt und ihn als „asozial“ betitelt haben. Weiterhin soll sie ihn dazu aufgefordert haben endlich „Deutsch zu lernen“. Zuletzt soll sie Affengestiken in seine Richtung gemacht haben.
Die Polizeianwärterin bestritt die Vorwürfe und merkte an, dass es sich lediglich um eine scherzhafte „Hühnergeste“ und nicht um Affengestiken gehandelt habe, erklärt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Der dunkelhäutige Mitanwärter fühlte sich jedoch rassistisch beleidigt und erstattete daraufhin Anzeige.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Aussagen und Gestiken dazu gedacht und geeignet waren, den Mitanwärter zu diskreditieren, weshalb die Polizeianwärterin zu 120 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt wurde (8.400 Euro).
Die Staatsanwaltschaft hob hervor, dass die Polizeianwärterin nicht als Rassistin anzusehen ist, sie sich aber dennoch für ihre rassistischen Äußerungen verantworten muss, erklärt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Falls Sie Fragen auf dem Gebiet des Strafrechts haben sollten, können Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden wenden. Nutzen Sie hierfür unser kostenloses 15-minütiges Ersteinschätzungsgespräch.
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