Erst gibt der Staat, und dann nimmt er wieder. So könnte man die derzeitige Lage bei den Coronahilfen ermitteln.

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, kümmern uns um dieses Thema seit etwa eineinhalb Jahren.

In letzter Zeit sind viele neue Fälle dazugekommen, weil offensichtlich die staatlichen Regierungsstellen, wie zum Beispiel die Regierungspräsidien, angewiesen sind, so viel wie möglich von den Coronahilfen wieder zurückzuholen.

Im Gespräch ist hier ein Betrag von um die 5 Milliarden Euro.

Erst wurde das Geld, wenn man so will, hinterhergeworfen und nachher hat man dann noch die Vergabevoraussetzungen verschärft, und jetzt will der  Staat das Geld zurückhaben.

Hiergegen kann man sich durchaus erfolgreich wehren.

Dies ist auch in vielen Fällen bitter nötig, denn wenn man wirklich die Coronahilfen zurückzahlen müsste, so bedeutet das auch bei vielen Unternehmen und Selbständigen das finanzielle Ende. 

Wenn Sie zu diesem Thema Beratungsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte an uns für eine telefonische Beratung unter der deutschlandweiten Rufnummer 0611 450 23-0.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass viele Rechtsschutzversicherungen problemlos diese Fälle decken.

Ihr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller