Fehler bei der Geburt? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

Fehler im Verlauf der Geburt können schwerwiegende und oft irreversible Schäden an der Gesundheit eines Neugeborenen verursachen. Diese Fehler können nicht nur den behandelnden Ärzten, sondern auch dem Pflegepersonal unterlaufen. Für die betroffenen Eltern stellt jeder Geburtsfehler eine enorme emotionale Belastung dar, da nicht nur die Gesundheit des Kindes auf dem Spiel steht, sondern unter Umständen auch die gesamte Zukunft der Familie.

In einer solchen Situation ist es entscheidend, rechtzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den entstandenen Schaden auszugleichen. 

Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller erläutert, wie die rechtliche Situation einzuschätzen ist und zeigt auf, wie Sie Ihre Ansprüche effizient und zügig durchsetzen können:

Ein Geburtsschaden kann sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen des Kindes zur Folge haben. Beide Arten von Schäden können dazu führen, dass das Kind entweder vorübergehend oder lebenslang auf Pflege angewiesen ist. Die finanziellen Belastungen, die dadurch entstehen, können die Existenzgrundlage der Familie gefährden. 

Sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes!

Nach einem Geburtsschaden ist Ihre erste Sorge verständlicherweise die Gesundheit und das Wohl Ihres Kindes. Doch es ist ebenso wichtig, schon jetzt an die langfristige Absicherung zu denken. Schadensersatzansprüche können gegenüber den verantwortlichen Ärzten, Hebammen, Geburtshäusern, Krankenhäusern oder anderem medizinischem Personal geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen, die in solchen Fällen relevant sein können, gehören unter anderem:

  • Komplikationen während der Geburt
  • Schäden durch ärztliches Versagen bei der Befunderhebung
  • Sauerstoffmangel und die daraus resultierenden irreversiblen Hirnschädigungen
  • Fehlerhafte Pränataldiagnostik
  • Fehlerhafte Durchführung einer Sectio (Kaiserschnitt)
  • Unterlassene Durchführung einer Notsectio
  • Komplikationen durch Überbeatmung und daraus resultierende Hirnschäden

Sollten Sie Fragen auf dem Gebiet des Medizinrechts haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür auch unsere kostenlose 15-minütige Ersteinschätzung.