Im Fall eines Düsseldorfer Arztes, der nach zwei Schönheitsoperationen mit tödlichem Ausgang verurteilt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt.
Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden erklärt, dass dieser Fall die Tragweite der ärztlichen Aufklärungspflicht verdeutlicht.
Der Mediziner muss eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verbüßen. Der BGH bestätigte die Verurteilung des Arztes wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen, nachdem er die betroffenen Patientinnen nicht ausreichend über die Risiken der von ihm vorgenommenen Eigenfetttransferbehandlungen aufgeklärt hatte.
Hintergrund der Schönheitsoperationen
Der Angeklagte, ein Facharzt für Innere Medizin, bot in seiner Praxis ambulant kosmetische Eingriffe an, insbesondere sogenannte Eigenfetttransferbehandlungen. Bei dieser Methode werden Fettzellen durch Liposuktion aus bestimmten Körperregionen entnommen und anschließend in andere Körperbereiche wie Brüste, Gesäß oder Gesicht injiziert. Obwohl diese Behandlung in vielen Fällen rein kosmetisch und medizinisch nicht indiziert ist, wurde sie vom Angeklagten regelmäßig durchgeführt.
Im August 2018 führte der Arzt bei einer 20-jährigen Patientin und im Juli 2019 bei einer 42-jährigen weiteren Patientin die fraglichen Eingriffe durch. Beide Frauen verstarben kurze Zeit nach den Operationen aufgrund von Kreislaufversagen, das als direkte Folge der Eingriffe angesehen wurde.
Verletzung der Aufklärungspflicht
Die zentrale Ursache für die tödlichen Komplikationen lag in der unzureichenden Aufklärung der Patientinnen, erklärt Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Der Angeklagte versäumte es, die Frauen umfassend über die mit der Eigenfetttransplantation verbundenen Risiken zu informieren. Dies ist eine klare Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht, die nach deutschem Recht eine der zentralen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Einwilligung in medizinische Eingriffe darstellt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte der Arzt die Patientinnen nicht nur über allgemeine Risiken aufklären müssen, sondern auch über spezifische Gefahren, die mit der Eigenfettbehandlung, insbesondere der Liposuktion und dem Lipotransfer, verbunden sind. Eine unzureichende Aufklärung führte in diesem Fall zu einer rechtlich relevanten Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.
Sollten Sie Fragen auf dem Gebiet des Medizinrechts und Strafrechts haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür auch unsere kostenlose 15-minütige Ersteinschätzung.
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