Das Amtsgericht Kassel entschied am 7. September 2023 (Az. 435 C 777/23), dass die Ablehnung eines Kreditkartenantrags eines 88-jährigen Mannes durch eine Bank eine unzulässige Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt. Der ehemalige Vorsitzende des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte bei der Bank eine Kreditkarte mit einem Verfügungsrahmen von 2.500 Euro beantragt. Trotz einer monatlichen Pension von 6.400 Euro wurde der Antrag abgelehnt. Die Bank begründete dies mit einer „ungünstigen Rückzahlungsprognose“, da aufgrund seines Alters der Mann wahrscheinlich bald versterben und die Rückforderung von Schulden gegen die Erben schwieriger durchzusetzen sein könnte.
1. Rechtslage nach dem AGG
Nach § 1 AGG ist es unzulässig, Menschen aufgrund ihres Alters zu benachteiligen. Dies gilt auch beim Abschluss von Verträgen, wie hier dem Kreditkartenvertrag. Eine Ablehnung, die ausschließlich auf dem Alter des Antragstellers basiert, stellt eine Diskriminierung dar, für die der Vertragspartner eine Entschädigung zahlen muss (§ 21 Abs. 2 AGG).
2. Entscheidung des Gerichts
Das AG Kassel entschied, dass die Bank den Antrag des 88-Jährigen zu Unrecht abgelehnt hatte. Die Bank konnte nicht plausibel darlegen, warum das Alter des Antragstellers zu einer schlechteren Rückzahlungsprognose führen sollte. Das Gericht stellte fest, dass die Tatsache, dass der Antragsteller möglicherweise bald versterben könnte, kein sachlicher Grund für die Ablehnung des Antrags sei. Zudem sei der Aufwand für die Bank, Erben des Verstorbenen zu ermitteln, in den meisten Fällen überschaubar. Auch die Befürchtung, der Mann könnte einen überschuldeten Nachlass hinterlassen, war angesichts seiner hohen Pension unbegründet.
3. Bedeutung der Entscheidung
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des AGG und schützt vor Altersdiskriminierung im Vertragsrecht. Es verdeutlicht, dass Alterszugehörigkeit allein kein zulässiger Ablehnungsgrund für Vertragsabschlüsse ist. Unternehmen müssen ihre Entscheidungen auf sachliche und objektive Kriterien stützen.
Das Urteil stärkt den Schutz vor Altersdiskriminierung und erinnert Banken daran, dass eine pauschale Ablehnung von älteren Antragstellern, die auf unbegründeten Annahmen basiert, rechtswidrig ist, erklärt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Entscheidung trägt dazu bei, dass Kreditvergabeprozesse transparenter und fairer gestaltet werden müssen.
Sollten Sie Fragen auf dem Gebiet des Zivilrechts haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür auch unsere kostenlose 15-minütige Ersteinschätzung.
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