Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass ein Autohaus schadensersatzpflichtig ist, wenn es ein bestelltes Elektrofahrzeug derart verspätet liefert, dass dem Käufer dadurch ein Teil der Umweltprämie entgeht (Urt. v. 01.02.2024, Az. 223 C 15954/23). Dieses Urteil bietet eine wichtige Orientierung für Autokäufer, die sich aufgrund von Lieferverzögerungen finanziellen Nachteilen ausgesetzt sehen.
Der Fall: Umweltprämie sinkt wegen Lieferverzug
Ein Kunde hatte im Juni 2022 einen Hyundai Kona Elektro bestellt. Zum Zeitpunkt der Bestellung betrug die Umweltprämie für Elektrofahrzeuge 6.000 Euro. Doch da das Autohaus die Lieferung hinauszögerte und der Wagen auch im Februar 2023 noch nicht bereitstand, trat der Käufer nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück. In der Zwischenzeit war die Umweltprämie zum 1. Januar 2023 auf 4.500 Euro gesenkt worden, sodass dem Käufer 1.500 Euro entgingen. Zudem entschied er sich für den Kauf eines anderen Elektrofahrzeugs und machte weitere Kosten geltend.
Gericht: Schadensersatzpflicht besteht
Das Amtsgericht München urteilte, dass das Autohaus zur Lieferung verpflichtet gewesen wäre und sich nicht pauschal auf Produktionsengpässe berufen könne. Da der Käufer aufgrund der verspäteten Lieferung einen finanziellen Nachteil erlitten habe, stehe ihm gemäß § 281 BGB Schadensersatz zu. Er kann somit die Differenz zur gesunkenen Umweltprämie sowie Bereitstellungs- und Abholungskosten für das neu erworbene Fahrzeug erstattet verlangen. Nicht erstattet wurden hingegen die zusätzlichen Leasingkosten, da diese nicht direkt mit der verzögerten Lieferung des ursprünglich bestellten Fahrzeugs zusammenhingen.
Ursprünglich sprach das Gericht dem Käufer 1.924,04 Euro Schadensersatz zu. Gegen das Urteil wurde jedoch Berufung eingelegt, woraufhin die Parteien einen Vergleich über 1.250 Euro schlossen.
Handlungsempfehlung für Betroffene
Dieses Urteil zeigt, dass Autokäufer, die aufgrund von Lieferverzögerungen finanzielle Einbußen erleiden, nicht schutzlos sind. Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, könnte es ratsam sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden oder ein erfahrener Anwalt aus Wiesbaden kann Sie kompetent beraten und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig über Ihre Rechte zu informieren, um finanzielle Verluste zu vermeiden.
Neueste Kommentare