Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Umso wichtiger ist es, dass Menschen für ihre Rechte eintreten – auch vor Behörden und Gerichten. Doch wer sich im Bereich des Tierschutzrechts engagiert, sieht sich häufig einer komplizierten und schwer durchschaubaren Verwaltungsmaschinerie gegenüber.

Wenn Veterinärämter untätig bleiben, tierschutzwidrige Zustände nicht verfolgt werden oder unberechtigte Auflagen gegen Tierhalter erlassen werden, braucht es erfahrene juristische Unterstützung. 

Tierschutz hat Verfassungsrang – aber Behörden handeln oft zu spät

Seit der Verankerung des Tierschutzes in Artikel 20a Grundgesetz ist klar: Der Staat ist verpflichtet, Tiere aktiv zu schützen. Trotzdem erleben engagierte Tierfreunde und Organisationen immer wieder, dass Beschwerden im Sande verlaufen oder tierschutzwidrige Praktiken weiter bestehen bleiben.

Ein Meilenstein war hier ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26.11.2015 – 3 C 14.14). Das Gericht stellte klar: Der Schutz der Tiere darf nicht hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen. Wer Tiere hält, muss ihnen eine artgerechte Umgebung bieten – und Behörden müssen eingreifen, wenn das nicht geschieht.

Trotz dieser klaren Rechtsprechung fehlt es im Alltag oft an konsequentem Handeln. Genau dann helfen wir Ihnen, Ihre berechtigten Anliegen durchzusetzen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht an Ihrer Seite, wenn:

  • Behörden trotz offensichtlicher Tierschutzverstöße untätig bleiben
  • Sie sich gegen tierschutzrechtliche Anordnungen oder Auflagen verteidigen müssen
  • Sie als Tierschutzorganisation Ihre Rechte gegenüber Behörden und Dritten durchsetzen wollen
  • Sie im Eilverfahren gegen tierquälerische Zustände vorgehen möchten

Das zentrale einfachgesetzliche Regelwerk bildet das Tierschutzgesetz (TierSchG). Dieses enthält in §§ 1, 2 TierSchG allgemeine Grundpflichten zum artgerechten Umgang mit Tieren und untersagt gemäß § 17 TierSchG erhebliche Tierquälerei unter Strafandrohung. Verwaltungsrechtlich besonders bedeutsam sind darüber hinaus behördliche Anordnungen bei tierschutzrechtlichen Verstößen (§16a 

TierSchG), die Erlaubnispflicht für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren (§ 11 TierSchG), Betretungs- und Kontrollrechte der Veterinärbehörden (§16 TierSchG).

Ihr Anliegen verdient höchste Priorität

Tierschutz ist mehr als ein emotionales Thema – er ist ein Grundwert unserer Gesellschaft. Gerade deshalb verdienen Anliegen in diesem Bereich eine besondere Sorgfalt und Durchsetzungskraft.

Wir geben Tieren eine Stimme – und setzen Ihr Anliegen durch.

Kontaktieren Sie uns jetzt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Tierschutz nicht nur auf dem Papier existiert.