Das Landgericht Frankfurt am Main bejaht in der Leistungsminderung der Batteriespeicher von Senec einen erheblichen Mangel, der durch die Kulanzzahlung nicht ausgeglichen wird.

Der Kläger, der sich für eine Neuanschaffung des Speichers entschied, bekam Recht.

Nachdem im März 2022 die Batteriespeicher von Senec in Feuer gerieten, wurden sie zunächst vollständig ausgeschaltet. Im weiteren Verlauf stellte die Fa. dann auf einen Konditionierungsmodus mit einer Leistungskapazität von maximal 70 Prozent um.

Nunmehr hat ein Austausch der Systeme in Form des Einsatzes einer Litium-Eisenphosphat-Technologie begonnen; zuvor haben eine Vielzahl verärgerter Kunden – wie auch hier – gegen Senec Klage erhoben.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte am 19.09.2024 einen Senec-Händler zur Neulieferung eines mangelfreien Stromspeichers (Az.: 2-31 O 77/24).

Der dortige Kläger erwarb Beginn 2022 eine Photovoltaik-Anlage mitsamt dem Speicher „Senec.Home V3 hybrid Duo“.

Per Fernwartung schaltete Senec die Anlage aus, drosselte diese später.

Hierdurch kam es zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden des Klägers.

Das Landgericht Frankfurt gab ihm nunmehr Recht, als es einen Sachmangel des Stromspeichers in der dauerhaften Drosselung von 70 Prozent und mithin eine unzumutbare Einschränkung der Funktionsfähigkeit des Speichers annahm, weswegen der Händler zur Lieferung eines neuen, mangelfreien Geräts verpflichtet wurde.