Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein starkes Signal für Verbraucher:innen gesetzt: Eine zentrale Riester-Klausel, die Versicherern – im konkreten Fall der Allianz – erlaubte, den Rentenfaktor einseitig zu senken, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 10.12.2025 – IV ZR 34/25). Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro Vertragsguthaben ausgezahlt wird. In der Vergangenheit führten Senkungen dazu, dass Kund:innen bis zu ein Drittel weniger Rente erhielten.

Der BGH stellt nun klar: Eine Klausel, die nur Kürzungen zulässt, ohne bei verbesserten Rahmenbedingungen auch Erhöhungen vorzusehen, benachteiligt Verbraucher:innen unangemessen und verstößt damit gegen § 307 BGB.

Warum die Entscheidung so wichtig ist – und was hinter dem Rentenfaktor steckt

Der Rentenfaktor ist das zentrale Leistungsversprechen einer Riester-Rente. Er legt fest, wie das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Wird der Faktor gesenkt, sinkt die spätere Rente dauerhaft.

Die jetzt gekippte Klausel erlaubte Versicherern, den Rentenfaktor bei „verschlechterten wirtschaftlichen Bedingungen“ zu reduzieren – ohne Verpflichtung, ihn bei verbesserten Bedingungen wieder anzuheben. Genau diese Einseitigkeit bewertet der BGH als unzulässig. Ein wesentliches Leistungsversprechen darf nicht nachträglich zu Lasten der Kund:innen verschoben werden.

Vorinstanzen zeigten bereits den Weg

Schon das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 30.01.2025 – 2 U 143/23) untersagte eine entsprechende Allianz-Klausel wegen unangemessener Benachteiligung. Auch das Landgericht Berlin (Urteil vom 30.04.2025 – 4 O 177/23) kam zum selben Ergebnis. Mit dem aktuellen BGH-Urteil liegt nun eine höchstrichterliche Leitentscheidung vor.

Was bedeutet das Urteil für Riester-Sparer:innen?

Für Millionen Versicherte ist die Botschaft eindeutig:
Senkungen des Rentenfaktors, die allein auf diese nun für unwirksam erklärte Klausel gestützt wurden, hatten keine rechtliche Grundlage.

Das bedeutet konkret:

  • Sie können die Wiederherstellung des ursprünglichen Rentenfaktors verlangen.
  • Je nach Vertragsstatus sind Nachzahlungen oder Neuberechnungen möglich.
  • Die Riester-Verträge bleiben weiterhin gültig – unwirksam ist ausschließlich die einseitige Anpassungsklausel.

Anstelle der unwirksamen Klausel tritt das Gesetz – ohne Änderungsbefugnis zugunsten des Versicherers.

Fünf Schritte: So sollten Betroffene jetzt vorgehen

  1. Unterlagen prüfen:
    Suchen Sie nach Formulierungen wie „Anpassung des Rentenfaktors“, „Treuhänderklausel“ oder „außergewöhnliche Entwicklungen“. Notieren Sie Senkungszeitpunkte und -umfang.
  2. Differenz dokumentieren:
    Rentner:innen sollten die monatlichen Einbußen festhalten. In der Ansparphase lohnt ein Vergleich der garantierten Verrentung vor und nach der Absenkung.
  3. Schriftlich widersprechen:
    Fordern Sie Ihren Versicherer auf, den ursprünglichen Rentenfaktor anzuwenden. Verweisen Sie auf das BGH-Urteil (IV ZR 34/25) und § 307 BGB. Setzen Sie eine 14-tägige Frist.
  4. Berechnung prüfen lassen:
    Bei intransparenten oder unvollständigen Neuberechnungen empfiehlt sich eine fachanwaltliche Prüfung.
  5. Verjährung beachten:
    Ansprüche auf Nachzahlungen verjähren. Betroffene sollten schnell handeln.

Wer ist betroffen?

Die Problematik beschränkt sich nicht auf die Allianz. Viele Riester-Policen – insbesondere fondsgebundene Verträge aus den 2000er-Jahren – enthalten ähnliche Anpassungsklauseln. Jede Person, deren Rentenfaktor in den vergangenen Jahren aufgrund von „Zinsentwicklung“ oder „gestiegener Lebenserwartung“ gesenkt wurde, sollte ihren Vertrag prüfen – unabhängig vom Anbieter.

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Versicherer passen Leistungen erfahrungsgemäß nicht automatisch kundenfreundlich an, selbst nach BGH-Urteilen. Oft braucht es klare Anträge, stichhaltige Berechnungen und konsequente Durchsetzung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller bietet hier spezialisierte Hilfe:
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Bau- und Architektenrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Verbraucherschutz und in AGB-Streitigkeiten.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Das Urteil beseitigt eine strukturelle Schieflage: Risiken wurden bislang einseitig auf Verbraucher:innen abgewälzt, während Chancen beim Versicherer verblieben. Der BGH schafft nun wieder Balance – mit teils erheblichen finanziellen Vorteilen für Betroffene.

Wer seinen Vertrag zeitnah prüfen lässt und seine Ansprüche geltend macht, hat sehr gute Chancen auf höhere Renten und Rückerstattungen. Die Kanzlei Cäsar-Preller übernimmt die Prüfung, beziffert mögliche Ansprüche und setzt diese durch – außergerichtlich wie gerichtlich.