Passagiere dürfen auf Kosten der Airline eine Grundgarderobe kaufen, wenn das Gepäck von Fluggästen erst mit mehreren Tagen Verspätung ankommt. Nur Anschaffungen, die darüber hinausgehen, muss sie nicht ersetzen.
Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass die Fluggesellschaft für Ersatzanschaffungen aufkommen muss, wenn die Koffer den Urlaubsort erst nach ihren Besitzern erreichen.
Der Fall:
Die Klägerin buchte einen Flug von Frankfurt über Mailand nach Bari. Der Flug wurde wegen eines Streiks am Mailänder Flughafen annulliert. Mit einem Ersatzflugzeug erreichten die Passagiere Bari. Bei der Ankunft war das Gepäck jedoch nicht aufzufinden. Daraufhin kaufte die Klägerin verschiedene Dinge als Ersatz. Ihre Koffer kamen erst zwei und fünf Tage später an. Die Klägerin verlangte für die Ersatzanschaffungen in Höhe von 852,56 EUR die Kosten von der Airline zurück.
Sie bekam vom Gericht größtenteils Recht. Passagiere dürfen nur notwendige und angemessenen Ersatz kaufen. Die Kosten für Garnitur Unterwäsche, Oberbekleidung sowie Badekleidung musste die Airline ersetzen. Dinge wie Abendschuhe und eine Strandtaschen sind in diesem Fall nicht nötig gewesen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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