Bei einem Autounfall bekommt derjenige die Kosten fürs Abschleppen ersetzt, der keine Schuld an dem Unfall hat. Dies gilt auch bei Rechnungen, die sehr hoch ausfallen.
Die gegnerischer Unfallversicherung hatte in diesem Fall 303 € von der Rechnung der Abschleppfirma gekürzt. Denn diese sei deutlich überhöht.
Das Gericht entschied aber, dass das Argument „zu teuer“ nicht reiche. Der Versicherer muss voll zahlen. Nur wenn einem Laien sofort klar sein muss, dass die Kosten weit übertrieben sind, wäre eine Kürzung denkbar, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare