Eine Familie buchte eine Reise nach Spanien. Kurz vor Beginn der Reise verschlechterte sich der Zustand der Großmutter. Die 92- jährige litt schon lange an einer Nierenerkrankung. Aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustandes musste die Familie die Reise absagen. Die Familie erhielt aber von der Reiserücktrittsversicherung das Geld zurück. 
Das Amtsgericht Kassel entschied nämlich, dass die Versicherung trotzdem zahlen muss, obwohl die alte Frau bereits vorher unter der chronischen Vorerkrankung litt.
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