Mieter dürfen ihre Wände in der Mietwohnung bunt anstreichen. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass bei Auszug des Mieters die bunten Farben überstrichen werden müssen.
Die Wohnung muss in der Farbe überstrichen werden, die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie müssen nicht unbedingt weiß gestrichen werden, aber der Vermieter kann verlangen, dass die Farben hell, neutral und deckend sind. Zudem ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die Wohnung in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt.
Ein Fall:
In einer Doppelhaushälfte musste der Vermieter die Wände nach der Rückgabe der Wohnung weiß streichen lassen, da sie in Rot und
Gelb angestrichen waren. Rund 3.600 € kostete die weiße Farbe. Nun muss der Mieter für die entstanden Kosten aufkommen.
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