Die EU setzt sich schon länger für faire Gerichtsverfahren ein. Aktuell haben sich die EU-Justizminister geeinigt, innerhalb in der Europäischen Union einheitliche Mindeststandards einzuführen, die jedem Bürger ein faires Gerichtsverfahren garantieren sollen. „Im Hinblick auf Personen, die im EU-Ausland festgenommen oder gar angeklagt werden, soll hierdurch das Grundrecht auf ein faires Verfahren verwirklicht werden“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
Gegenwärtig gelten nach einer Festnahme EU-weit nicht etwa die gleichen Rechte wie in Deutschland. So hat ein Festgenommener keinesfalls in allen Staaten das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen, ganz abgesehen davon, dass auch die Vertraulichkeit der Anwaltsgespräche nicht in allen Staaten gewährleistet ist. Ebenso unterscheiden sich die Regelungen für den Kontakt mit Angehörigen und dem Arbeitgeber nach einer Festnahme.
Künftig soll aber in allen EU-Staaten gelten, dass ein Festgenommener sofort Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers hat, mit dem er dann auch vertraulich sprechen kann. Weiterhin wird ihm einheitlich gestattet, mit seiner Familie, dem Arbeitgeber und dem Konsulat Kontakt aufzunehmen und dort über die Festnahme zu unterrichten. Schließlich soll es künftig so sein, dass einem Angeklagten in allen EU-Staaten das Recht zusteht, dass ihm vor Gericht ein Dolmetscher gestellt wird, der ihn in seiner Sprache über Rechte und Vorwürfe informiert.
Die EU-Staaten haben nun drei Jahre Zeit, diese Vorgaben in ihr jeweiliges nationales Recht umzusetzen. Die weitere Entwicklung werden wir natürlich beobachten.
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden