Fällt in einer Mietwohnung über längere Zeit die Stromversorgung aus, kann die Miete gemindert werden. Jedoch sollten Mieter nicht selber die Schuld dafür tragen. Insbesondere gilt die Minderung der Miete, wenn Defekte der Haustechnik die Ursache des Stromausfalls sind.
Zudem sollte der Vermieter immer in Kenntnis gesetzt werden, damit er den Fehler beheben kann. Denn sonst wird die Miete nicht gemindert. Dasselbe gilt auch, wenn der Mieter die Stromversorgung selbst unterbrochen hat, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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