Nachdem die Verhandlungen mit den wichtigsten Gläubigern der IVG Immobilien AG offenbar gescheitert sind, droht dem Bonner Immobilienkonzern die Insolvenz. „Das wäre dann wohl eine der größten Pleiten in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Die IVG Immobilien AG ist hoch verschuldet. Verhandlungen mit den wichtigsten Gläubigern sollten den Konzern aus der Krise führen. Da diese jedoch offenbar gescheitert sind, teilte das Unternehmen mit, dass nun überprüft werde, „ob die positive Fortbestehensprognose für die IVG Immobilien AG aufrecht erhalten werden kann.“ Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Insolvenzantrag unausweichlich. Dann werde der Konzern sich wohl unter das Schutzschirmverfahren begeben, berichtete das Handelsblatt am 1. August. In einem solchen Verfahren bleibt der Vorstand im Amt, wird aber von einem Sachwalter kontrolliert.
Das Unternehmen geht davon aus, dass nur die Muttergesellschaft, die IVG Immobilien AG, von der Insolvenz betroffen wäre und die operativen Tochtergesellschaften davon unberührt blieben. Fachanwalt Cäsar-Preller sieht das jedoch eher skeptisch: „Einige der IVG-Immobilienfonds sind ja ohnehin schon in Schwierigkeiten. Und offenbar waren es doch gerade die überteuerten Immobilien, die die Erwartungen nie erfüllen konnten, die den Konzern jetzt an den Rand des Abgrunds führen.“
Daher rät der erfahrene Jurist den Anlegern der IVG-Immobilienfonds und auch der Wandelanleihe bzw. Hybridanleihe ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zulassen. „Ansatzpunkte gibt es mehrere“, sagt Cäsar-Preller. So sei es durchaus möglich, dass die Anleger falsch beraten wurden und nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Anlage aufgeklärt wurden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Immobilienfonds.
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