Kommt ein Mietvertrag unter verwandten Parteien zustande, müssen die gleichen Voraussetzungen bestehen, wie als handele es sich um fremde Personen, so das Finanzamt.
Die Finanzbeamten schauen meist genau hin, wenn zwei nahe Angehörige einen Mietvertrag abschließen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller erklärt, dass in der Regel der wirtschaftliche Interessengegensatz fehlt. Damit so ein Vertrag anerkannt wird, muss er zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sein. Der Mietvertrag muss vom Inhalt so gestaltet sein, wie ein Vertrag zwischen Fremden.
Das Finanzamt schließt jedoch nicht gleich wegen jeder Abweichung vom Üblichen aus, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich anzuerkennen. Wichtig ist, dass u.a. die Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig vereinbart werden.
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