Viele Autofahrer freuen sich, wenn sie überhaupt noch einen gebührenfreien Parkplatz bekommen. Trotzdem muss dann noch die Parkscheibe zum Einsatz kommen. Die Parkscheibe sollte unbedingt richtig eingestellt werden, damit nicht doch noch Kosten fürs Parken anfallen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Meist sind bestimmte Zeiträume für die Benutzung der Parkplätze vorgeschrieben. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass man, wenn man das Auto außerhalb dieser Spanne dort abstellt, seine Parkscheibe auf den Zeitpunkt einstellt, an dem die zeitliche Beschränkung beginnt. 
Ein Fall:
Ein Mann stellte seinen Wagen abends um 20 Uhr auf einem Parkplatz ab, für den ab 7 Uhr morgens eine Parkscheibe gilt, die das Parken für zwei Stunden erlaubt. Er stellte seine Parkscheibe auf 8 Uhr, was auch 8 Uhr am Morgen bedeuten konnte. Der Fahrer wurde am nächsten Tag vor 8 Uhr kontrolliert und musste somit ein Bußgeld bezahlen. Der Gerichtshof entschied zu Recht, denn der Mann hätte die Parkscheibe auf 7 Uhr stellen müssen. 
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