Die Nassauische Sparkasse (Naspa) muss einer Mandantin der Kanzlei Cäsar-Preller rund 9000 Euro Schadensersatz zzgl. Zinsen wegen Falschberatung sowie die Anwaltskosten zahlen. Das entschied das OLG Frankfurt am Main im Berufungsverfahren. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Damit folgte das OLG der gängigen Rechtsprechung des BGH, wonach Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlage ausreichend aufgeklärt werden müssen.“
Die Mandantin hatte in das Zertifikat Naspa CreativInvest 6 des Emittenten Merril Lynch investiert. Nach Auffassung des OLG war die Mandantin aber nicht in ausreichendem Maße über das wirtschaftliche Risiko ihrer Kapitalanlage aufgeklärt worden. Insbesondere nicht über die Gefahr, dass der Totalverlust des Geldes in Folge der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten (Merril Lynch) droht. Unwesentlich sei dabei, ob der Berater der Naspa vorsätzlich oder fahrlässig seine Aufklärungspflichten über das „allgemeine Emittentenrisiko“ verletzt habe.
Damit bestätigte das OLG in weiten Zügen das erstinstanzliche Urteil. Auch das Landgericht hatte bereits Falschberatung erkannt und sich dabei an die Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 27.9.2011, Az.: XI ZR 178/10 und 182/10) angelehnt. Demnach müssen Anleger vollständig über das wirtschaftliche Risiko ihrer Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes aufgeklärt werden.
Cäsar-Preller: „Nicht zum ersten Mal hat ein Gericht in Sachen CreativInvest 6 der Naspa zu Gunsten der Anleger entschieden und auf Falschberatung erkannt. Das sollte auch anderen geschädigten Anlegern Mut machen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.“
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