Grundsätzlich erfordern Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 161/11) hat nun entschieden, dass dieser Grundsatz vor allem dann gilt, wenn über die finanzielle Lastenverteilung innerhalb der Gemeinschaft entschieden wird. Wird hingegen über konkrete Leistungspflichten einzelner Mitglieder entschieden, bedarf es stets eines einstimmigen Beschlusses.
Im Fall ging es um einen Dienstplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der die Verpflichtung zum Laubkehren und Schneeschippen der einzelnen Mitglieder festlegte. Dieser wurde allerdings nicht durch einen einstimmigen Beschluss, sondern nur durch einen Mehrheitsbeschluss gefasst. Das oberste deutsche Revisionsgericht sprach diesem Beschluss jetzt die Wirksamkeit ab. Ein solcher Beschluss ist danach von sich aus ungültig und muss noch nicht einmal von einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft angefochten werden. Dies gilt – so der BGH weiter – auch für andere Beschlüsse der Gemeinschaft, z.B. über Verpflichtungen der Mitglieder zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und ähnliches. Lässt sich in diesen Bereichen nun kein einheitlicher Beschluss treffen, bleibt nur die Alternative, durch Mehrheitsbeschluss ein Unternehmen mit den gewünschten Maßnahmen zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden finanziellen Lasten lassen sich nämlich auch nach dem BGH-Urteil durch Mehrheitsbeschluss wirksam auf die alle Mitglieder umlegen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden begrüßt dieses Urteil. Der Jurist geht wie der BGH davon aus, dass die Mehrheit einer Gemeinschaft den einzelnen Mitgliedern nicht gegen ihren Willen konkrete Verhaltenspflichten, wie das Schneeschippen an bestimmten Tagen, auferlegen darf. Nur wenn alle Mitglieder hierin einwilligen, kann ein solcher Beschluss Bestand haben. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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