Auch auf stark befahrenen Straßen müssen Autofahrer vor Schlaglöchern auf der Hut sein, rät Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sonst drohen Schäden an Reifen, Felgen und Fahrwerk. Zwar dürfen sie auf Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen davon ausgehen, dass größere Löcher in der Straße zügig repariert werden. Trotzdem müssen auch solche Straßen immer „auf Sicht“ befahren werden, wie das Oberlandesgericht Jena in einem Urteil entschied, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az. 4 U 884/10).
Das Schlagloch auf einer vielbefahrenen Straße, um das es ging, war rund 50 mal 50 Zentimeter groß. Ein Auto, das durch dieses Schlagloch fuhr wurde beschädigt. Das Gericht war der Ansicht, dass die für die Straße verantwortliche Gemeinde die Hälfte des Fahrzeugschadens ersetzen muss. Einen Teil der Schuld fanden die Richter bei dem Autofahrer: Das gut erkennbare Schlagloch hätte er rechtzeitig sehen können.
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