Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: 2 R 9/11) kritisierte, dass Vermögende relativ leicht ihr Privat- in Betriebsvermögen umwandeln können, damit Erben oder Beschenkte die anfallende Erbschafts- oder Schenkungssteuer vermeiden. Darüber hinaus wird es von den Richtern für verfassungswidrig gehalten, dass Geschwister, Nichten und Neffen im Jahre 2009 dieselben hohen Steuersätze wie Fremde zahlen mussten. Das Bundesfinanzministerium muss hierzu nun Stellung beziehen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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