Bei finanziellen Schwierigkeiten sollte man ein Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt) einrichten. Da ein Schutz per Gerichtsentscheid nicht mehr möglich ist, schützen Schuldner ab 2012 so ihr Existenzminimum vor den Gläubigern. Ebenfalls fällt der zweiwöchige Verrechnungsschutz weg. Bei einer eventuell durchgeführten Pfändung wären demzufolge auf dem P-Konto jeden Monat 1.028,89 Euro geschützt. Somit kann der betroffene Schuldner weitere Zahlungen, wie z. B. die Miete leisten. 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Foto: © Pulwey @ fotolia.com