Unter dem Begriff Naspa CreativInvest IV, WKN LBB1XJ, verbirgt sich ein Zertifikat, welches die Landesbank Berlin im Oktober 2006 herausgegeben hat und welches von der Nassauischen Sparkasse vertrieben wurde.

Das Zertifikat war so aufgebaut, dass man auf drei vorgegebene Aktien gesetzt hat und an drei Beobachtungsstichtagen geschaut wurde, wie der Kurs der Aktie sich im Vergleich zum Startniveau entwickelt hat. Wenn alle drei Kurse zum Stichtag über der Schwelle von 50 % des Startniveaus lagen, wurde eine Rendite von 10 € pro Zertifikat (entspricht immerhin 10 %) ausgeschüttet. Wird die Kursgrenze jedoch unterschritten, fallen weiteren Ausschüttungen aus. Bei Fälligkeit sollte das gesamte eingesetzte Kapital zurückgezahlt werden, jedoch nur für den Fall, dass die Kursgrenze nie verletzt wurde. Ansonsten sollte nur entsprechend der prozentualen Wertentwicklung der schlechtesten Aktie ausgezahlt werden. Wenig überraschend wurde die Schwelle unterschritten und die Anleger bekamen am Ende der Laufzeit nur 56,38 % des eingesetzten Kapitals ausgeschüttet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat bei der Beratung von geschädigten Anlegern immer wieder festgestellt, dass bei der Beratung der Anleger wenn überhaupt nur unzureichend über die Risiken einer Kapitalanlage aufgeklärt wird. Dies insbesondere in Fällen wie hier, wo nicht die nur die Gefahr eines Aktienkurses auf den Kunden umgewälzt wird, sondern gleich von dreien. Es hat ausgereicht, dass einer der Kurse die kritische Schwelle unterschreitet und schon haben die Anleger einen Verlust erlitten.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller weißt weiterhin daraufhin, dass die Naspa es bei allen ihm bekannten Fällen unterlassen hat, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, wozu sie nach der Rechtsprechung des BGH jedoch verpflichtet waren.

Geschädigten Anleger ist daher zu raten, dass sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber der Naspa prüfen zu lassen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.