Von rund 12.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sterben jährlich etwa 3000. Seit Jahren hat sich and der unbefriedigenden Situation nichts Entscheidendes geändert.
Nach langem Stillstand kommt nun wieder Bewegung in die Bemühungen um mehr Organspenden in Deutschland. Das Bundesgesundheitsministerium will bis zum kommenden Frühjahr eine gesetzliche Regelung unter Dach und Fach bringen, bei der niemand zur Organspende gezwungen wird. Jeder soll aber die Möglichkeit haben, sich frei zu entscheiden und zu erklären – zustimmend oder ablehnend. Geplant ist, die gesetzlichen Krankenkassen zu verpflichten, alle Versicherten über 16 Jahren bei der bevorstehenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über die Organspende zu informieren und zu einer Erklärung über die Spendebereitschaft aufzufordern. Die Privatkassen, die sich an der Ausgabe der Gesundheitskarte nicht beteiligen, sollen ihre Versicherten ebenfalls informieren müssen.
Um mehr Menschen als bisher nach ihrem Tod als Organspender zu gewinnen, will das Gesundheitsministerium alle Krankenversicherten über ihre Kasse nach ihrer Spendebereitschaft befragen lassen. So soll jeder zumindest einmal im Leben mit dieser Frage konfrontiert werden. Jeder sei in seiner Entscheidung aber frei. Wer auf die Hinweise und Informationen nicht reagiere, solle nicht belangt werden.
Gesundheitsminister Bahr forderte die Krankenkassen auf, ihre Mitglieder offensiv über Organspenden zu informieren. So könnte etwa bei der Ausstellung einer Versichertenkarte ein Antrag für einen Organspendenausweis mitverschickt werden. Wichtig sei aber, dass niemand zu einer Entscheidung gedrängt werde. Das sei eine so sensible Frage, da dürfe es zu keinem Zwang kommen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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