Im Streit um die teuren Geldautomatengebühren lässt das Bundeskartellamt nicht locker. Weil manche Banken bzw. Sparkassen immer noch bis zu 10 Euro verlangen, wenn fremde Kunden ihre Geldautomaten benutzen, will das Kartellamt die Gebühren jetzt monatlich ermitteln und ihre Entwicklung ein halbes Jahr lang beobachten. 
 Bisher hatte sich die Kreditwirtschaft nicht auf eine einheitliche Gebühr für Fremdabhebungen einigen können. Wie viel Kunden für das Geldabheben bezahlen müssen, erfahren sie am Bildschirm des Automaten vor der Auszahlung.
 Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden