Der Verstoß gegen das Urheberrecht stellt einen Straftatbestand dar. Mehrseitige Anwaltsschreiben drohen Verbrauchern, die dem Verbot zuwiderhandeln. In diesen Schreiben wird meist systematisch der konkrete Verstoß detailliert dargelegt.
In letzter Zeit jedoch werden immer häufiger E-Mails versendet, in denen die Adressaten einer von „Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangenen Urheberrechtsverletzung“ beschuldigt werden. Der Vorwurf lautet: „Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.“ In diesen E-Mails wird angeraten, um juristische Schritte zu vermeiden binnen fünf Tagen 100 Euro Schadensersatz zu zahlen, und zwar über den anonymen Internetdienst „UKash“. Als Absender wird eine Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltenbrenner genannt, die im Auftrag von Sony Music Entertainment Deutschland GmbH handeln würde. Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass diese E-Mails folgenfrei ignoriert und gelöscht werden können.
Dies natürlich ganz im Gegensatz zu berechtigten Abmahnungen, denn auf diese sollte der Verbraucher unbedingt reagieren. Die Verbraucherzentrale Hessen gab Verbrauchern nachdrücklich den Rat, seriös vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen wie Abmahnungen wegen widerrechtlicher Downloads oder Uploads von Film- oder Musiktiteln über Internettauschbörsen, unbedingt ernst zu nehmen. Meist läge ein hoher Streitwert bei kurz bemessenen Fristen vor, daher sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Allerdings werde im aktuellen Fall weder das eigentliche Verfahren näher spezifiziert, noch seien die E-Mails an konkrete Personen adressiert. Sie geben keine Adresse des Anwalts an, ebenso wenig sei eine Sony-Vollmacht beigefügt. Dass es allein eine Abzocke sei, zeige aber vor allem die Forderung nach einer anonymen Bezahlung über einen Internetdienst. Die Verbraucherzentrale Hessen sieht darin einen Fall dreister Trittbrettfahrer, die sich die aktuelle Abmahnwelle in der Musik- und Filmindustrie zu nutze machen wollen. Gegen sie könnten betroffene Verbraucher Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs erstellen und sorgenfrei die Mahnungen ignorieren.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden