Anleger sollen künftig besser vor unseriösen Geldanlagen geschützt werden. 
Das Bundeskabinett beschloss strengere Regeln für den bisher kaum regulierten „Grauen Finanzmarkt“ sowie für die etwa 80 000 freien Vermittler von Geldanlagen. Künftig sollen auch hier Aufsichtsregeln gelten, die im regulierten, seriösen Bereich längst Standard sind. 
Auf dem provisionsgetriebenen „Grauen Kapitalmarkt“ verlieren Anleger jährlich bis zu 30 Milliarden Euro, weil sie auf unseriöse Angebote hereinfallen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden