Die Gefahr, dass ein Testament nicht gefunden wird oder gar von benachteiligten Angehörigen unterschlagen wird, kann man umgehen, wenn man seinen letzten Willen bei Gericht hinterlegt. Dies gilt insbesondere für selbst verfasste und geschriebene Testamente.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man das Testament in die „besondere amtliche Verwahrung“ beim Amtsgericht seines Wohnorts geben. Das Gericht sorgt sodann für eine feuersichere Unterbringung und übernimmt im Todesfall die öffentliche oder „stille“ Testamentseröffnung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden