Eine Minderung der Miete um 100 Prozent ist gerechtfertigt, wenn eine Schimmelbildung in der Wohnung nur durch dauerhaftes Lüften verhindert werden kann.
In dem verhandelten Fall hatte eine Familie eine neue Wohnung bezogen. In allen Räumen bildete sich kurz darauf Schimmel. Da die Vermieterin sich weigerte, hiergegen etwas zu unternehmen, erhoben die Mieter Klage. Ein gerichtlicher Sachverständiger, der mit der Begutachtung der Wohnung beauftragt wurde, stellte fest, dass nur bei immerwährendem Lüften kein Schimmel entstehen würde.
Amtsgericht München, Aktenzeichen: 412 C 11503/09
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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