Erbricht sich ein Kind in einem Taxi, haften die Eltern nicht unbedingt für die Reinigungskosten. Nur wenn sie die Übelkeit des Kindes erkennen konnten und nichts unternommen haben, um die Verunreinigung zu vermeiden, müssen sie zahlen.
Amtsgericht München, Aktenzeichen: 155 C 16937/09
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