Tausende Bundesbürger haben Teile ihres Vermögens vor dem deutschen Fiskus im Ausland versteckt. Allein in der Schweiz könnten es um die 400 Milliarden Euro sein, vermutet das Bundesfinanzministerium. Nun suchen viele Steuerflüchtige nach einer Strategie, um sich reinzuwaschen und ihr verbleibendes Geld in Ruhegenießen zu können. Experten raten hier ausdrücklich zu einer schnellen Selbstanzeige und verweisen auf die wichtigsten Schritte:

  • Zusammenstellung der nichterklärten steuerpflichtigen Erträge aus den vergangenen zehn Jahren, wobei für die Erlangung der Straffreiheit bei bis zu einer Millionen Euro Steuerschuld fünf Jahre reichen. Werbungskosten und geleistete Steuern können anteilig angerechnet werden.
  • Wenn eine kurzfristige Entdeckung zu befürchten ist, sollte man vorab eine steuerliche Nacherklärung auf Schätzbasis abgeben. Dabei ist es wichtig, die hinterzogenen Beträge hoch zu veranschlagen, damit die Steuerhinterziehungssumme auch im Ganzen straffrei bleibt.
  • Die Vorbereitungen zur Selbstanzeige sollten unter größter Vertraulichkeit erfolgen. Keine Zusendung von Bankunterlagen an die Betroffenen nach Deutschland. Sonst droht die Gefahr von vorzeitiger Entdeckung und Einleitung eines Strafverfahrens.
  • Die Selbstanzeige beim Finanzamt sollte tituliert werden mit „Steuerliche Nacherklärung“. Das Finanzamt meldet den Vorgang der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren zwar einleitet, aber vorerst ruhen lässt und nach Bezahlen der Steuerschuld wieder einstellt.
  • In der Regel dauert es nach der Selbstanzeige drei bis sechs Wochen bis ein neuer Steuerbescheid ergeht, für den es eine einmonatige Einspruchs- und Zahlungsfrist gibt. Betroffene sollten entsprechende Beträge bereithalten. Fällig sind Steuern, die sich anhand der Erträge und des Steuersatzes im jeweiligen Jahr errechnen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden