Jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden. Von einem Bund fürs Leben kann man bei der Heirat daher nicht immer sprechen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, regelt daher mögliche Streitfragen vor der Hochzeit in einem Ehevertrag.
Während früher mit einem Ehevertrag Frauen manches Mal über den Tisch gezogen wurden, schützt er heute oft besonders den schwächeren Partner und stärkt dessen Ansprüche. Meist werden mit einem Ehevertrag die Aspekte des gewählten Güterstandes, der Höhe und Länge von Unterhaltszahlungen sowie die Aufteilung des Hausrates festgelegt. Auch der Zugewinn und der Versorgungsausgleich können darin geregelt werden. Den Vorteil hat entsprechend natürlich immer der Ehepartner, zu dessen Gunsten die Regel formuliert ist.
Viele Paare kennen die rechtlichen Folgen der Ehe kaum. Aber nur wer die unterhalts- und vermögensrechtlichen Folgen der Ehe kennt, kann sich entsprechend absichern. Verbreitete Irrtümer sind zum Beispiel, dass die Eheleute ab der Heirat alles gemeinsam besitzen, dass sie gegenseitig für Schulden einstehen und dass der reichere Partner Gütertrennung braucht, um sein Eigentum zu schützen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden