Wer seinem Chef mit Blaumachen droht, riskiert die Kündigung. „Krankfeiern nach Ansage“ kann sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter seinem Chef droht, krank zu fehlen, falls er seinen Urlaubsantrag nicht genehmigt.
Dies hatte ein Mitarbeiter einer Behörde – dem Arbeitgeber zufolge – getan, als dieser ihm einen freien Tag nicht genehmigen wollte. Auf die Weigerung des Chefs hin soll er gesagt haben: „Wenn ich nicht frei kriege, bin ich krank.“ Als der Mitarbeiter daraufhin ein Attest vom Arzt vorlegte, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.
Die Richter urteilten, dass generell eine solche Drohung eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Nach Ansicht des Gerichts verletzt ein Arbeitnehmer seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme und Leistungstreue, wenn er das Fehlen im Job wegen einer vermeintlichen Krankheit als Druckmittel einsetzt. Und eine solche Pflichtverletzung stellt einen Vertrauensbruch dar. Im vorgenannten Fall blieb jedoch offen, ob der Mitarbeiter tatsächlich mit einer künftigen Erkrankung gedroht hatte oder er bereits bei dem Streitgespräch mit dem Chef krank gewesen war, wie es der Arzt bescheinigte. Zur Klärung verwiesen die Richter den Fall an die Vorinstanz zurück.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden