Kauft man als Verbraucher beim Händler zum Beispiel einen neuen Fernseher oder eine andere teure Ware und finanziert diese auf Kredit, hat man mehr Rechte als Barzahler. Innerhalb von 14 Tagen darf man es sich sogar noch einmal anders überlegen und den Kreditvertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen. Man ist dann auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Dieses Recht hat der Käufer, der die Ware bar bezahlt, nicht. Er kann nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.
Das Widerrufsrecht gilt beim Kauf auf Kredit, wenn der Kreditbetrag 200 Euro übersteigt und Zinsen vereinbart sind. Kein Widerrufsrecht hat man, wenn ein sogenannter Gratiskredit abgeschlossen wurde, welcher oftmals als „0-Prozent-Finanzierung“ beworben wird. Bisweilen verstecken Händler in einer „0-Prozent-Finanzierung“ aber Gebühren. Ein solcher Kredit wäre also nicht gratis und könnte widerrufen werden.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden